27.01.2021
Mit 1. Jänner 2021 gelten neue Richtlinien für die Gewährung von Landesförderungen bei der Umsetzung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Organisationsprojekten.
„Eine wesentliche Neuerung ist, dass Organisationsprojekte bei der Förderhöhe nun mit Technologieprojekten gleichgestellt sind“, sagt Prok. DI (FH) Christian Altmann, MBA, der die Cluster und Netzwerke in der Business Upper Austria verantwortet. „Das ist besonders im Kontext der digitalen Transformation wichtig, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen auch bei neuen Organisationsformen oder bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu unterstützen.“
Technologieprojekt oder Organisationsprojekt | Projekt mit F&E-Beteiligung | Projekt ohne F&E-Beteiligung |
Max. Fördersatz | 40 % | 20 % |
Max. Förderhöhe pro Kooperationsvorhaben | 300.000 € | 150.000 € |
Max. Förderhöhe pro Förderungswerber*in | 60.000 € | 30.000 € |
Kooperationsvorhaben, die zu den Schwerpunkten der oö. Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030 passen, werden bei der inhaltlichen Projektbeurteilung besonders berücksichtigt.
Schlüsseltechnologien & Kernkompetenzen
Digitale Transformation
Effiziente und nachhaltige Industrie und Produktion
Systeme & Technologien für den Menschen
Vernetzte und effiziente Mobilität
Förderwerber müssen Mitglied bei einer Clusterinitiative, bei Human Capital Management oder im Verein Netzwerk Logistik sein.
Die aktuellen Förderrichtlinien für Kooperationsprojekte im Rahmen der oberösterreichischen Cluster-Initiativen sowie das Antragsformular finden Sie hier: Clusterförderung.
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